Neue Infos aus dem Verein Feb. 2025
Thema D-Lokus / M-Lokus
Im Mitgliederbereich der Homepage wurde am 21.12.24 in der Rubrik Hauptzuchtwart / Allgemeines ein Text zum D-Lokus und M-Lokus veröffentlicht. Am 27.12.24 folgte noch eine Ergänzung um einen Hinweis zur Umsetzung
.Der Beschluss des Hauptvorstandes fand nicht bei allen Züchtern Zustimmung. In der Januar-Monatsinfo hatten wir daher angekündigt, das Thema noch einmal in der Januar-Arbeitssitzung des Hauptvorstandes zu besprechen und von den verschiedenen Seiten zu beleuchten. Die Besprechung mündete in eine Abstimmung im Umlaufverfahren mit folgendem Ergebnis
:Unser am 21.12.24 im Mitgliederbereich veröffentlichter Beschluss wird verändert, d.h. die Verpflichtung wird für die Varietäten Zwerg-, Klein-, Mittel- und Groß- und Wolfsspitz, denen bereits die Zuchtzulassung erteilt wurden,
in eine Empfehlung abgeändert, aber die Verpflichtung zur Testung für alle Varietäten vor Beantragung der Zuchtzulassung bleibt bestehen. Zusammengefasst lauten die geänderten Beschlüsse daher folgendermaßen:
Der Gentest auf D-Lokus und M-Lokus ist für die Varietäten Zwerg-, Klein-, Mittel- und Groß- und Wolfsspitz vor der Zuchtzulassung verpflichtend. Die Durchführungsbestimmungen der Zuchtordnung sind unter Punkt 3 § 2 Formelle Anforderungen entsprechend zu ergänzen.
Der Gentest auf D-Lokus und M-Lokus wird für die Varietäten Zwerg-, Klein-, Mittel- und Groß- und Wolfsspitz, denen bereits die Zuchtzulassung erteilt wurden, empfohlen. Die Durchführungsbestimmungen der Zuchtordnung sind im Anhang um die entsprechende Empfehlung zu ergänzen.
Das bedeutet, dass die Gentests auf D- und M-Lokus für die Varietäten Zwerg-, Klein-, Mittel- und Groß- und Wolfsspitz vor Beantragung der Zuchtzulassung vorzunehmen sind.
Damit dies abschließend in die Zuchtordnung aufgenommen werden kann, bedarf es gemäß §23 (1) (k) der Bestätigung durch die nächste Generalversammlung. Sollten sich bei der Besprechung noch neue Aspekte ergeben, kann der Beschluss natürlich auch noch verändert werden.
Die Veröffentlichung der geänderten Beschlüsse erfolgt in Kürze im geschlossenen Mitgliederbereich der Homepage und auch im DDS.
Thema Willebrand Typ I
Da das Thema seitens einiger Züchter publik wurde, möchten wir an dieser Stelle hierzu zumindest kurz informieren, auch wenn wir „den Ball bewusst flach halten“ also diskret behandeln wollten, bis es zu gegebener Zeit auch eine Veröffentlichung im Mitgliederbereich der Homepage geben wird.
Letztlich sammelt die Hauptzuchtwartin erst einmal nur Daten. Vom Umfeld der Mittelspitze, zu denen uns auffällige Testergebnisse mit und ohne Erkrankung bekannt wurden, wurden von der Hauptzuchtwartin gezielt Tests angefordert. Bis die Testergebnisse vorliegen, ruht die Zuchtzulassung der der betroffenen Hunde. Das Ruhen endet, sobald der Hauptzuchtwartin die Testergebnisse vorliegen.
Es gibt aktuell keinen Grund zur Panik. Es geht darum, Erkenntnisse zu sammeln, damit man einschätzen kann, ob überhaupt und in welchem Umfang im Interesse der Gesundheit der Hunde, Maßnahmen ergriffen werden sollten. Abhängig von den gesammelten Ergebnissen wird es in einem ersten Schritt Erörterungen mit Laboklin geben. Die Durchführungsbestimmungen zur VDH-Zucht-Ordnung sehen auch ein ‚Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Krankheiten und Defekte‘ vor. Gibt es greifbare Erkenntnisse, wird auch die Zuchtkommission darüber informiert und beratend hinzugezogen.
Bei all diesen Schritten ist es derzeit nicht absehbar, ob ‚Willebrand Typ I‘ bereits zur Generalversammlung ein Thema sein wird